Mit der Buchung/Bezahlung werden die allgemeinen Törnbedingungen akzeptiert.
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Buchung/Anmeldung kommt zwischen dir und Wassersport & Reise GmbH ein Vertrag zustande.
Durch deine Buchung/Anmeldung bestätigst du, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und als festen Bestandteil des Vertrages zwischen dir und dem Veranstalter anzuerkennen.
Du nimmst ausschliesslich an einem sportlichen Unternehmen teil und schliesst hiermit keinen Beförderungs- oder Reisevertrag ab. Du bist ein Crew-Mitglied an Bord und kein Passagier oder Gast.
2. Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben von oder Gebühren (z.B. Flughafentaxe), bei Wechselkursänderungen, Mehrwertsteuern und dgl. Können wir die Preise anpassen. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen (Wechselkurse, usw.) bei Vertragsabschluss.
3. Zahlung
50% sind bei Erhalt der Rechnung fällig.
50% 2 Monate vor Törn.
4. Umbuchung / Annullation / Versicherung
4.1. Umbuchungen
Bei Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, maximal jedoch CHF 300.- pro Auftrag.
4.2. Annullation
Bis 70 Tage vor Törn Beginn 50 % des Törn Preises
69 bis 21 Tage vor Törn Beginn 70 % des Törn Preises
0 bis 20 Tage vor Törn Beginn 100% des Törn Preises.
Du hast die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Brichst du die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
4.3. Versicherung
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, falls du noch keine hast. Gerne schliessen wir eine solche Versicherung für dich ab.
4.4. Versicherte Annullationsgründe / Einschränkungen
Gemäss den allgemeinen Bedingungen der gewählten Versicherungsgesellschaft.
4.5. Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei der Annullation durch uns, wird der gesamte Törn Preis zurückerstatte. Bei Abbruch der Reise vergüten wir dir die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Gründe, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird.
4.6 Corona
Wir empfehlen eine Annulationskostenversicherung bei der Corona eingeschlossen ist.
Je nach Verlauf und Bestimmungen einzelner Ländern, werden wir den Törnplan anpassen oder annullieren.
4.7 Kranken- und Unfallversicherung
Du nimmst ausschliesslich an einem sportlichen Unternehmen teil und schliesst hiermit keinen Beförderungs- oder Reisevertrag ab. Du bist ein Crewmitglied und kein Passagier oder Gast.
Für einen ausreichenden Krankheits- und Unfallschutz mit entsprechendem Deckungsbereich für den Segelsport im entsprechenden Törngebiet, sowie für allfällige persönliche Versicherungen oder Vorkehrungen ist jeder selber verantwortlich.
5. „No-Show“
Wenn du zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinst (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
6. Beanstandung
Deine Beanstandung und allfällige Schadenersatzansprüche musst du spätestens 8 Tage nach Rückreise schriftlich geltend machen. Du bist verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort von uns, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche deine Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ohne diese schriftliche Bestätigung kann auf deine Beanstandung nicht eingegangen werden.
7. Haftung
Wir führen unsere Törns in eigener Regie durch und haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wassersport & Reise GmbH hat hierfür eine ausreichende und umfangreiche Versicherung abgeschlossen.
7.1. Ausschluss und Begrenzung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis deinerseits, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
8. Reisedokumente
Du bist für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Auf der Homepage des EDA (eidg. Department für Auswärtiges) findest du die notwendigen Informationen. Bitte überprüfe gleich bei der Buchung deine Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Welche Schutzimpfungen zwingend für deine Destination notwendig sind, findest du ebenfalls auf der Homepage des EDA.
9. Reisegepäck
Ölzeug, Segelstiefel und Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns notwendig. Dein Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche (ohne Räder) Platz finden. Koffer, Tramper Rucksäcke oder sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zu viel Gepäck mit. Beschränke dich aufs Notwendigste.
10. Schiffsordnung
Eine gute Gesundheit ist für das Gelingen eines jeden Törns Voraussetzung. Du bist verpflichtet, uns über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss, oder Psychopharmaka und dergleichen ist nicht erlaubt. Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die wir zu Beginn des Törns erklären werden. Bitte befolge diese Anweisungen. Wir haben Befehlsgewalt an Bord und sind verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Wir tragen die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Wir bemühen uns, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu vermitteln und sind dein Ansprechpartner bei irgendwelchen Problemen an Bord. Das Skipper Paar wird vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt. Sie sind von deren Äufnung befreit.
Zur Bordroutine gehören:
- Jeder hält seinen Kojen Platz sowie seine Kabine während der Reise sauber und in Ordnung.
- Jeder hinterlässt die Toilette und Wascheinrichtung so, dass ein Nachfolger es in Ordnung findet.
- Bei der Transat das turnusmässige Rudergehen und die Wachführung einschliesslich Navigation (nach Absprache und unter Aufsicht von uns)
- Die Mithilfe bei allen Manövern ist erwünscht, aber keine Bedingung.
- Das Skipper Paar übernimmt das Kochen, die Crew hilft beim Tischen und Abwaschen/abtrocknen.
- Die Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen (notwendige Rep., Unfälle oder ähnliches).
- Der Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes beim Skipper persönlich ab; rezeptiv bei der Rückkehr zurückmeldet.
- In Einklarierungshäfen nicht von Bord zu gehen, bevor der Zoll dem Skipper die nötige Erlaubnis erteilt hat.
- Unter Deck nicht zu rauchen (unter Deck gilt ein allgemeines Rauchverbot).
- Jedermann geht mit Elektrizität und Wasser sparsam um.
11. Meilenbestätigung
Auf den meisten Törns kann bei aktiver Teilnahme bei Navigation und Manövern eine Seemeilenbestätigung für das Erlangen des Hochseeausweises ausgestellt werden. (Meilenbestätigung). Gerne werden wir dir nach Törnende vor Ort eine solche Meilenbestätigung (Logbuchkopie oder Fahrtennachweis) unterzeichnen.
12. Programmänderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren und Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel oder Zeiten. Wir behalten uns vor, den vorgesehenen Ein- und/oder Ausschiffungshafen auch kurzfristig zu ändern. In diesem Fall übernimmt jeder selbst die Mehrkosten für den Personentransport und/oder Übernachtung. Erreicht eine Crew aus welchen Gründen auch immer den Zielhafen nicht rechtzeitig, entfällt jede Vergütung durch uns (Bis heute haben wir jeden Zielhafen erreicht).
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz